Vertraust du BitKom wenn es um deine Rechte geht?

Zum Spiegel-Artikel Statt Kopierschutz: iTunes-Songs wissen, wer sie gekauft hat

Sie verlinken den BitKom Leitfaden zur Privatkopie, daher möchte ich sie auf ein kleines Problem damit hinweisen: "Privatkopien werden offiziell nur geduldet – ein Recht darauf gibt es nicht."

Dazu aus dem UrhG: "§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." - http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html

Darin wird ganz direkt das Recht auf Privatkopien beschrieben, zumindest solange "Ich will einem Freund ein Geschenk machen" eine private Nutzung ist.

Das bedeutet, dass der BitKom Artikel mit einer grundlegenden Falschaussage beginnt, was seine Glaubwürdigkeit deutlich untergräbt.

Wer diesen Leitfaden nutzt, könnte in die Gefahr kommen, Rechte nicht wahrzunehmen, die er hat.

Wenn natürlich alle denken, dass sie diese Rechte nicht haben, wird es nicht mehr lange dauern, bis uns diese Rechte genommen werden - schließlich braucht sie ja niemand.

BitKom hat Interessen, und der Leitfaden ist offensichtlich ein PR Werkzeug - er ist keine unabhängige Informationsquelle und sollte auch nicht so behandelt werden.

Die Anweisungen klingen zwar schlüssig, aber ich traue mir nicht zu, alle versteckten Tricks gefunden zu haben, mit denen die Ansichten des Lesers verdreht werden sollen. Zumindest ein Beispiel habe ich, um zu zeigen, wie verdreht das Zeug ist, auf das man dabei achten sollte:

Die Inhaber von Urheberrechten können seit einigen Monaten direkt von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung.

Sie können also direkt verlangen ... anders gesagt: "sie können direkt zum Provider gehen und die Daten verlangen". Was schlicht falsch ist und erst im nächsten Satz korrigiert wird: Sie brauchen richterliche Anordnung, das heißt, der Richter kann direkt verlangen.

Und das heißt wieder, dass die Urheber eben nicht direkt verlangen können.

Und es geht noch einen Schritt weiter: Sie sprechen von den Inhabern von Urheberrechten, was impliziert, dass das nicht der Urheber selbst sein muss. Aber in Deutschland kann das Urheberrecht nicht abgegeben werden, sondern nur Nutzungsrechte. Da mag ein Verdacht auf Tatsachenverzerrung aufkommen, der sich seltsamerweise sehr schön damit deckt, dass Künstler sehr oft keine eigenen Nutzungsrechte mehr an ihren Werken haben.

Und das alles findet sich in gerade mal zwei Sätzen.

Denkt immer daran, dass BitKom mit dem Leitfaden eigene Interessen vertritt, und vertraut eure Rechte nicht denjenigen an, die kein Interesse daran haben, dass ihr sie wahrnehmt.

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