„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind.“
— (BVerfG [1]), 18.07.2012„Künftig sollen sie in etwa auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen.“
— (Sueddeutsche [2]), 18.07.2012„Die Bundesagentur für Arbeit hat innerhalb eines Jahres mehr als einer Millionen Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt.“
— (Taz [3]), 20.11.2012
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
Und bevor jetzt das moralisierende Faulheitsargument rausgeholt wird:
„Langzeitarbeitslose sind weder faul noch unzuverlässig. Eine neue Studie zeigt, dass Arbeitgeber mit ehemaligen Hartz-IV-Empfängern sehr zufrieden sind.“
— (Taz [5]), 12.11.2012
Links:
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-056
[2] http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-asylbewerber-haben-anspruch-auf-mehr-geld-vom-staat-1.1415343
[3] http://www.taz.de/!105851/
[4] https://www.draketo.de/licht/politik/artikel-20-gg-ist-es-wieder-soweit
[5] http://www.taz.de/!105377/