Geplante neue Versammlungsgesetze in BW

Die Landesregierung von Baden Württemberg plant neue Versammlungsgesetze, die die Versammlungsfreiheit massiv einschränken.

Ausführliche Informationen dazu gibt es auf indymedia, darunter den Link zu den Aussagen des Innenministeriums zum Gesetz.

Darin wird z.B. gesagt, dass das Gesetz "das wichtige Bürgerrecht der Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Extremisten" schützt. Dazu mehr unten bei Punkt 4...

Den Gesetzentwurf selbst zu finden hat mich eine halbe Stunde Suchen gekostet, und am Ende hat mich eine Anfrage der Grünen zum Gesetz zu http://service-bw.de gebracht und das Stichwortverzeichnis dort zum Bürgerforum, Punkt "Vorschriften". Dort habe ich dann das Gesetz zur Regelung von Versammlungen in Baden-Württemberg (PDF Version) gefunden.

Gleichzeitig wurde das Polizeigesetz geändert (PDF - Kommentar von Daten-Speicherung.de).

Grundlegendes

Einige Punkte mit Kommentaren zu den geplanten Änderungen:

  1. Ordner müssen bei der Anmeldung der Demonstration genannt werden und können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht kooperieren, egal wie sie selbst die Lage einschätzen. Gleichzeitig können Ordner bei der Anmeldung "unter bestimmten Gründen" abgelehnt werden (Zitat: wenn sie ungeeignet sind, die Person, die die Versammlung leitet, darin zu unterstützen, während der Versammlung für Ordnung zu sorgen, oder ... ). Hier werden so Demonstranten gegeneinander ausgespielt, wer organisiert wird zum Rammbock der Polizei gegen die Demo. Gleichzeitig fragt sich, was hier als "ungeeignet" gelten wird.
  2. Versammlungen müssen dann 72 Stunden (3 Tage) vorher angegeben und mitgeführte Gegenstände (Flaggen, etc.) gemeldet werden. Fragt sich nur, woher die Demoleitung wissen soll, was die Leute mitbringen.
  3. Die Polizei kann Versammlungen auflösen wenn sie den subjektiven "Eindruck von Gewaltbereitschaft" hat.
  4. Andere Versammlungen dürfen nicht gestört oder zu deren Störung aufgerufen werden. Das heißt, in Zukunft sind Demonstrationen gegen Naziaufmärsche effektiv illegal, es sei denn, sie kommen nie in die Nähe des Naziaufmarsches, sind also unsinnig.
  5. Versammlungen dürfen außerdem keine "gleichrangige Rechte Dritter" verletzen. Also können Versammlungen an öffentlichen Plätzen und auch Streiks verboten werden, da z.B. der Streik die Wettbewerbsfreiheit des bestreikten Unternehmens behindert.
  6. Die Polizei darf jeden filmen, von dem sie Annehmen, dass er einen Grund zur Auflösung verursacht. Polizei und Behörden dürfen diese Daten danach auch austauschen und für alles andere nutzen (§9 Punkt 5 und 6 aus dem neuen Polizeigesetz). Allerdings sind sie nach höchstens drei Jahren zu löschen.
  7. Schon zwei Leute gelten als Versammlung. Zitat: §2 Begriffsbestimmungen
    (1) Eine Versammlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Und hier noch ein direktes Zitat:

(2) Es ist insbesondere verboten,
[...]
3. öffentlich, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung, im Internet oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Darstellungen zur Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung aufzufordern, deren Durchführung durch ein vollziehbares Verbot untersagt oder deren vollziehbare Auflösung angeordnet worden ist.

EInzelne Anmerkungen

Nach so viel Kritik: Ein paar Punkte können wirklich gegen Versammlungen von Rechtsextremen helfen. Nur habe ich das Gefühl, dass der Schaden durch das Gesetz größer ist als sein Nutzen.

Und: "Einfach so" festgenommen werden kann nur, wer seinen Ausweis nicht dabei hat.

Allgemein: Wenn ihr ein Gesetz kritisiert, lest des Gesetzestext. Das braucht zwar etwas Zeit, aber solange ihr den Text nicht kennt, könnt ihr nicht wissen, ob eure Kritik berechtigt ist. Jetzt wisst ihr ja, wo und wie ihr die Landesgesetze finden könnt.

Zum Beispiel gilt Trommeln nur dann als paramilitärisch, wenn es einschüchternd wirken soll - Sambatruppen zählen da (hoffentlich) nicht darunter, und erst Recht nicht, wenn Leute dazu tanzen.

Aber lest auch die Begründungen! Zumindest zu den Punkten, die euch kritisch erscheinen.

Da findet sich dann z.B. Das Uniformierungs- und Militanzverbot gilt abweichend von § 2 Abs. 3 nicht nur für öffentliche, sondern auch für nichtöffentliche Versammlungen. Auch von militant auftretenden Teilnehmern einer nichtöffentlichen Versammlung kann eine einschüchternde Wirkung, etwa auf andere Versammlungsteilnehmer, ausgehen.

Also: Ich treffe mich mit einem Freund, um CDs von Omnia zu hören und dabei die Auswirkungen des Gesetzes zur Versammlungsfreiheit zu diskutieren ((1) Eine Versammlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.).

Die Musik könnte (selbst wenn sie leise ist) das Sicherheitsgefühl anderer Personen beeinträchtigen (vielleicht passiert das ja schon, wenn die Leute uns gemeinsam in die Wohnung gehen sehen), und wir zwei sind der Definition nach eine Versammlung, also verletzen wir das Millitanzverbot und unsere "Versammlung" kann aufgelöst werden (obwohl keine Ruhestörung vorliegt - wir erscheinen einfach gefährlich).

Effektiv wird hier also eine Pflicht sich an Normen zu halten (was Leute als Bedrohung fühlen) durch das Versammlungsgesetz verankert.

Treffen gesellschaftskritischer Goths fallen damit übrigens auch unter das Gesetz.

Und für die unpolitischen: Hip-Hop wird auch von vielen als bedrohlich angesehen, v.a. wenn sie Englisch können.

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