„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind.“
— (BVerfG), 18.07.2012„Künftig sollen sie in etwa auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen.“
— (Sueddeutsche), 18.07.2012„Die Bundesagentur für Arbeit hat innerhalb eines Jahres mehr als einer Millionen Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt.“
— (Taz), 20.11.2012
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
Und bevor jetzt das moralisierende Faulheitsargument rausgeholt wird:
„Langzeitarbeitslose sind weder faul noch unzuverlässig. Eine neue Studie zeigt, dass Arbeitgeber mit ehemaligen Hartz-IV-Empfängern sehr zufrieden sind.“
— (Taz), 12.11.2012