Gerechtigkeit

Widersprüchliche Rechtsprechung zu Alcolix/Isterix (Asterix-Parodie) - "Im Zweifel für den Angeklagten?"

Wie heise.de berichtete, wurde die Asterix-Parodie "Falsches Spiel mit Alcolix" von Landgericht München, Oberlandgericht und Bundesgerichtshof "etwas" unterschiedlich beurteilt (sie waren sich in keinem einzigen Punkt alle einig), am Ende aber verboten. Ich fasse hier die Urteile so zusammen, wie ich sie aus dem Artikel entnehmen kann.

Bezeichungen:

  • L: Siebte Zivilkammer des Landgerichts München I
  • O: Oberlandesgericht (OLG) München
  • B: BGH

Du wirst bestohlen - 1000 € jedes Jahr

(geschrieben am 13.2.2008 von Arne Babenhauserheide - http://draketo.de )

"Hi Drak, schön dich mal wieder zu sehen."

"Ich bin auch froh, mal wieder hier zu sein. Mehr Zeit wäre schön!"

"Kenne ich. Hast du was mitgebracht?"

"Nichts Materielles, dafür aber eine wichtige Info: Du wirst bestohlen. Jedes Jahr sind es mehr als 1000 €."

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Willkommen im Weltenwald!
((λ()'Dr.ArneBab))



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